Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber (Klient) und dem Auftragnehmer (MN Operations GmbH) gelten diese AGB ausschließlich. Die jeweils gültige Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist maßgeblich.
Diese Bedingungen gelten auch für zukünftige Vertragsbeziehungen. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.
Bei Ungültigkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.
Der konkrete Auftragsumfang wird einzeln vertraglich vereinbart.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung erfolgt durch den Auftragnehmer selbst, ohne direktes Vertragsverhältnis zum Auftraggeber.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer bedient.
Der Auftraggeber muss den Auftragnehmer über vorher durchgeführte oder laufende ähnliche Aufträge informieren.
Der Auftraggeber gewährleistet rechtzeitige Bereitstellung aller notwendigen Unterlagen und informiert über relevante Vorgänge und Umstände, die während der Auftragsbearbeitung bekannt werden.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und Arbeitnehmervertretungen vor Beginn der Auftragnehmer-Tätigkeit informiert werden.
Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
Beide Parteien treffen Vorkehrungen zur Gefährdungsprävention der Unabhängigkeit, besonders bezüglich Anstellungsangebote oder Übernahme von Aufträgen durch den Auftraggeber.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter:innen und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.
Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art und Umfang des Arbeitsvermittlungsauftrags nach Abschluss des Auftrags.
Der Auftragnehmer ist bei der Herstellung des vereinbarten Auftrags weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Keine Bindung an Arbeitsort oder -zeit besteht.
Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeiter:innen und beauftragten Dritten geschaffenen Werken verbleiben beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber darf diese ausschließlich für vertragliche Zwecke nutzen und darf das Werk nicht ohne Zustimmung vervielfältigen oder verbreiten.
Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers gegenüber Dritten.
Bei Verstößen kann der Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz, berechtigt sein.
Der Auftragnehmer ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an seiner Leistung zu beheben.
Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt auch für von Dritten verursachte Schäden.
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
Der Auftraggeber trägt die Beweislast für Verschulden des Auftragnehmers.
Bei Dritten-Inanspruchnahme treten Gewährleistungs- und Haftungsansprüche an den Auftraggeber ab.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
Der Auftragnehmer wahrt Stillschweigen über den gesamten Inhalt des Auftrags sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Auftrags zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klient:innen des Auftraggebers, Dritten gegenüber.
Der Auftragnehmer ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertreter:innen, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber garantiert erforderliche datenschutzrechtliche Maßnahmen und Zustimmungen.
Der Vertrag endet grundsätzlich mit Projektabschluss und Rechnungslegung.
Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Wichtige Gründe sind: wesentliche Vertragsverletzung, Insolvenzverfahren mit Zahlungsverzug, oder berechtigte Bonitätsbedenken ohne angebotene Sicherheit.
Nach Vollendung des vereinbarten Auftrags erhält der Auftragnehmer ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer darf Zwischenabrechnungen und entsprechende Akonti verlangen; das Honorar ist fällig mit Rechnungslegung.
Eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen wird ausgestellt.
Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Auftrags aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars.
Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden.
Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen dieses Formerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Anwendbar ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.
Bei Streitigkeiten vereinbaren die Parteien, zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediator:innen (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Rechtliche Schritte folgen frühestens einen Monat nach Mediationsscheitern.
Bei abgebrochener Mediation gilt österreichisches Recht; vorprozessuale Kosten können geltend gemacht werden.
Stand: Dezember 2024